Infos13.08.2026

Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Vegane Gesellschaft Österreich ist bemüht, ihre Website für alle Menschen zugänglich zu machen, unabhängig von körperlichen Möglichkeiten, Alter oder verwendeter Technik. Wir arbeiten laufend daran, die Barrierefreiheit unserer Inhalte zu verbessern.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website www.vegan.at. Maßstab sind die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.2, Konformitätsstufe AA, sowie die europäische Norm EN 301 549.

Wir geben diese Erklärung aus eigenem Antrieb ab: Barrierefreiheit ist für uns Teil eines Angebots, das sich an alle richtet. Eine gesetzliche Verpflichtung nehmen wir damit nicht in Anspruch.

[[FABIAN: Rechtsgrundlage — bitte entscheiden.]] Der Absatz oben ist die freiwillige Variante (a), die sichere Standardfassung. Drei Möglichkeiten: (a) FREIWILLIG — kein Gesetzesbezug; der Abschnitt „Durchsetzungsverfahren" am Ende entfällt dann ersatzlos. (b) BARRIEREFREIHEITSGESETZ (BaFG) — gilt seit 28.06.2025 für bestimmte Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr, Kleinstunternehmen ausgenommen; trifft möglicherweise zu, weil über die Website gespendet und bestellt werden kann; dann muss der Absatz auf das BaFG verweisen und „Durchsetzungsverfahren" bleibt, mit korrekter Stelle und vollständigen Kontaktdaten. (c) WEB-ZUGÄNGLICHKEITS-GESETZ (WZG) — richtet sich an öffentliche Stellen des Bundes, für einen Verein sehr wahrscheinlich nicht zutreffend. Ob (b) zutrifft, ist eine Rechtsfrage, bitte im Zweifel rechtlich abklären lassen. Solange das offen ist, bleibt (a) stehen.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist mit den WCAG 2.2, Konformitätsstufe AA, teilweise vereinbar. Die unter „Nicht barrierefreie Inhalte" aufgeführten Bereiche erfüllen die Anforderungen noch nicht oder nicht vollständig.

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den genannten Gründen noch nicht oder nur eingeschränkt barrierefrei.

Farbkontraste (WCAG 1.4.3) — an mehreren Stellen erreicht Text nicht das geforderte Kontrastverhältnis von 4,5:1 gegenüber seinem Hintergrund: die Schaltfläche „Newsletter abonnieren" im Kopfbereich (gemessen 4,1:1); Fließtext, Copyright-Zeile und die Aktionsflächen im Fußbereich (je 4,3:1); die Kategorie-Kennzeichnungen auf Inhaltskarten (4,25:1 bzw. knapp unter 4,5:1); Zusatzangaben auf Rezeptseiten wie Mengen- und Zubereitungshinweise (3,8:1); einzelne aus der früheren Website übernommene Schaltflächen innerhalb von Textinhalten (2,2:1).

Benennung von Navigationsbereichen (WCAG 1.3.1, 4.1.2) — die Hauptnavigation und die Navigation im Fußbereich sind für Screenreader nicht benannt; die beiden Bereiche mit Social-Media-Links tragen dieselbe Bezeichnung. Sie sind dadurch nicht eindeutig voneinander zu unterscheiden.

Newsletter-Link auf schmalen Bildschirmen (WCAG 2.4.4, 4.1.2) — unter 560 Pixel Bildschirmbreite wird der Link nur als Symbol ohne Textalternative ausgegeben und ist für Screenreader nicht benannt.

Sprungmarken werden überdeckt (WCAG 2.4.11) — die Links „Zum Hauptinhalt springen", „Zur Navigation springen" und „Zur Fußzeile springen" sind vorhanden und funktionieren, werden bei Tastaturbedienung aber vom fixierten Kopfbereich verdeckt und sind dadurch kaum sichtbar.

Zusätzliche Tabulator-Halte ohne Funktion (WCAG 2.4.3, 4.1.2) — beim Bedienen mit der Tabulatortaste wird an einzelnen Stellen ein Bereich angesteuert, der selbst keine Schaltfläche und nicht benannt ist. Das erschwert die Orientierung.

Darstellung bei starker Vergrößerung (WCAG 1.4.10) — bei einer Fensterbreite von 320 Pixeln (entspricht 400 % Vergrößerung) ragt die Schaltfläche „Jetzt spenden" im oberen Bereich über den Bildschirmrand hinaus; die Seite muss dadurch waagrecht gescrollt werden. Auf der Rezeptübersicht gilt das zusätzlich für die Kategorieleiste.

Überschriftenstruktur einzelner Seiten (WCAG 1.3.1, 2.4.6) — die Rezeptübersicht hat keine Hauptüberschrift (H1) und enthält eine leere Überschrift; eine Nachschau-Seite hat zwei Hauptüberschriften; auf der Datenschutzseite folgen auf die Hauptüberschrift unmittelbar Überschriften der vierten Ebene, ohne die dazwischenliegenden Ebenen; im Impressum sind Zwischenüberschriften nur optisch hervorgehoben und stehen technisch nicht als Überschrift zur Verfügung.

Restaurantseiten (WCAG 3.1.1, 1.3.1) — auf der Restaurantsuche und den Restaurant-Detailseiten fehlt die Sprachauszeichnung der Seite, wodurch Screenreader den Text unter Umständen in der falschen Sprache vorlesen. Die Angaben zu Adresse, Öffnungszeiten und Ausstattung sind zudem technisch nicht korrekt als zusammengehörige Beschreibungsliste ausgezeichnet; dasselbe gilt für die Eckdaten auf Veranstaltungsseiten.

Bildergalerien und Slider (WCAG 4.1.2, 2.5.8) — die Bedienpunkte zum Wechseln der Bilder sind englisch benannt („Go to slide 2"), verweisen technisch auf nicht vorhandene Bereiche und sind kleiner als die empfohlenen 24 × 24 Pixel.

Mobiles Menü — das aufgeklappte Menü auf schmalen Bildschirmen lässt sich nicht mit der Escape-Taste schließen; der dahinterliegende Seiteninhalt bleibt mit der Tabulatortaste erreichbar, obwohl er verdeckt ist.

Zielgrößen einzelner Links (WCAG 2.5.8) — einzelne Links in der Servicenavigation („Für Presse", „Für Unternehmen") sowie die Kontaktangaben im Fußbereich sind niedriger als die empfohlenen 24 Pixel und dadurch auf Touchgeräten schwerer zu treffen.

Nicht oder noch nicht vollständig geprüfte Bereiche: Interaktive Elemente — Formulare (z. B. Anmeldungen, Petitionen, das Spendenformular, die Restaurantsuche) und die Website-Suche wurden nicht vollständig auf Barrierefreiheit geprüft und optimiert; bekannt ist, dass die Absende-Schaltfläche des Spendenformulars den geforderten Textkontrast deutlich unterschreitet (2,2:1). Dokumente — ältere PDF-Dokumente (z. B. Broschüren und Infomaterialien) liegen teilweise nicht in barrierefreier Form vor. Inhalte von Drittanbietern — eingebettete Inhalte externer Plattformen (z. B. Videos) verfügen teilweise nicht über Untertitel oder Audiodeskription. Ältere Bilder — Bilder tragen durchgängig Alternativtexte; bei aus der früheren Website übernommenen Bildern ist aber nicht durchgehend geprüft, ob diese Texte den Bildinhalt treffend beschreiben.

Wir arbeiten daran, die genannten Barrieren schrittweise zu beheben.

Erstellung dieser Erklärung

Diese Erklärung wurde am [Datum der Veröffentlichung eintragen] erstellt. Sie beruht auf einer Prüfung vom 13. August 2026.

Grundlage ist eine Selbstbewertung: eine Kombination aus automatisierter Prüfung (axe-core, Regelsätze WCAG 2.0/2.1/2.2 Stufe A und AA) und manueller Prüfung. Manuell geprüft wurden Tastaturbedienbarkeit und Fokusreihenfolge, Sichtbarkeit des Tastaturfokus, Sprungmarken, Überschriften- und Landmarkenstruktur, Sprachauszeichnung, gemessene Farbkontraste, Darstellung bei 400 % Vergrößerung bzw. 320 Pixel Fensterbreite, veränderte Textabstände, Alternativtexte, Zielgrößen von Bedienelementen sowie das Verhalten bei reduzierter Bewegung. Geprüft wurde auf den Bildschirmbreiten 375, 768 und 1440 Pixel.

Die Prüfung umfasste den Kopfbereich, die Navigation und den Fußbereich sowie 14 Seiten, die alle Seitentypen der Website abdecken: Startseite, Über uns, Spenden, Infomaterial, Restaurantsuche und Restaurant-Detailseite, Rezeptübersicht und Rezeptseite, Artikelseite, Veranstaltungsseite, Autor:innenprofil, Nachschau-Seite, Impressum und Datenschutzbestimmungen.

Die Erklärung wurde zuletzt am [Datum eintragen] überprüft.

Feedback und Kontakt

Sind Ihnen Barrieren auf unserer Website aufgefallen, oder benötigen Sie Inhalte in einer für Sie zugänglichen Form? Wir freuen uns über Ihre Rückmeldung:

Vegane Gesellschaft Österreich, Wurmbstraße 42/4. OG, 1120 Wien, Österreich

E-Mail: info@vegan.at — Telefon: +43 1 909 2 101

Wir bemühen uns, Ihre Anfrage rasch zu beantworten und gemeldete Barrieren so schnell wie möglich zu beseitigen.

[[FABIAN: Ansprechstelle — bitte bestätigen oder ersetzen.]] Aktuell stehen hier die allgemeinen Kontaktdaten aus dem Impressum. Frage: Ist info@vegan.at die richtige Adresse für Rückmeldungen zur Barrierefreiheit? Oder gibt es dafür eine eigene Ansprechperson bzw. eine eigene E-Mail-Adresse, die hier stehen soll? Hintergrund: Menschen, die auf eine Barriere stoßen, sollen genau eine klare Anlaufstelle haben. Wenn die Anfragen im allgemeinen Postfach landen, muss dort jemand wissen, was damit zu tun ist. Wenn info@vegan.at passt: einfach diese Markierung löschen.

Durchsetzungsverfahren

Sollten Sie auf Ihre Rückmeldung keine oder keine zufriedenstellende Antwort erhalten, können Sie sich an das Sozialministeriumservice wenden.

[[FABIAN: Dieser Abschnitt hängt an der Entscheidung zur Rechtsgrundlage (Markierung 1 weiter oben).]] Bei der freiwilligen Variante (a) entfällt der Abschnitt ersatzlos — dann gibt es keine gesetzliche Beschwerdestelle, auf die verwiesen werden könnte. Bei Variante (b) oder (c) bleibt er, braucht dann aber die korrekte Stelle, das korrekte Verfahren und vollständige Kontaktdaten. „Sozialministeriumservice" ohne Adresse, E-Mail und Telefonnummer darf so nicht online gehen.

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